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Sicherheit

BASE! Festival Sicherheitskonzept

REGELN UND SICHERHEITSHINWEISE

Unser Sicherheitskonzept besteht aus einer Vielzahl von Maßnahmen und sicherheitsrelevanten Abläufen, die gemeinsam mit der Polizei und den zuständigen Sicherheitsbehörden entwickelt, abgestimmt und umgesetzt werden. Ebenso haben wir uns natürlich mit anderen Festivals ausgetauscht und Vorgehensweisen koordiniert.
Hierbei brauchen wir jedoch auch die Mithilfe aller Besucher*innen! 

Je besser ihr euch an die Regeln und Vorgaben haltet, desto wirkungsvoller, schneller und effektiver sind die Kontrollen an den Einlässen ins Festivalgelände. Wir bitten darum, unseren detaillierten Hinweisen zum Thema Sicherheit unbedingt Folge zu leisten. 

SICHERHEIT

Beim Betreten des Festivalgeländes erfolgt eine Durchsuchung aller Personen (Bodycheck) auf verbotene Gegenstände. 
Hier und in der Hausordnung informieren wir Euch über im Festivalgelände erlaubte und verbotene Gegenstände. 

RUCKSÄCKE UND BAUCHTASCHEN

Im Festivalgelände erlaubt sind neben persönlicher Kleidung zur Mitnahme von erlaubten Gegenständen nur Gürtel- oder Bauchtaschen, kleine Handtaschen bis zu einer Größe von DIN A4 und durchsichtige Rucksäcke (Clear Bags) bis zu einer Größe von H44 x B37 x T30 cm erlaubt. 

Beispielabbildung eines durchsichtigen Turnbeutels

Darüber hinaus wird es keine Ausnahmen geben! 

Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahmen, die dem Schutz der Allgemeinheit dienen!
Damit werden die gründlichen Einlasskontrollen und Bodychecks ebenso unterstützt wie durch ein rechtzeitiges Eintreffen der Besucher*innen am Einlass zum Festivalgelände. 

GETRÄNKE

Zulässig ist ebenfalls die Mitnahme von leeren, faltbaren Trinkflaschen. Es gibt kostenlose Trinkwasser-Zapfstellen im Festivalgelände. Dort könnt ihr eure faltbaren Trinkflaschen befüllen. Die Mitnahme jeglicher Speisen und Getränke ins Festivalgelände ist nicht gestattet. 

Beispielabbildung einer Trinkflasche

ERLAUBTE GEGENSTÄNDE

Abbildung von erlaubten und nicht erlaubten Gegenständen auf dem Festivalgelände

  1. Portemonnaie 
  2. Schlüssel 
  3. Kleine Gürtel- und Bauchtaschen 
  4. Kleine Handtaschen bis zu einer Größe von DIN A4 
  5. Durchsichtige Rucksäcke (Clear Bags) bis zu einer Größe von H44 x B37 x T30 cm 
  6. Mobiltelefone 
  7. Leere faltbare Trinkflaschen 
  8. Einwegkameras 
  9. Pocketkameras 
  10. Feingliedrige Schmuckketten 
  11. Kleine Powerbanks 
  12. Händedesinfektionsmittel bis zu einer Flaschengröße von 50ml 
VERBOTENE GEGENSTÄNDE

Abbildung von erlaubten und nicht erlaubten Gegenständen auf dem Festivalgelände

Zu verbotenen Gegenständen gehören u.a. 

  1. Jegliche Taschen, jegliche Rucksäcke und jegliche Koffer mit Ausnahme der explizit erlaubten Taschen (siehe erlaubte Gegenstände) 
  2. Speisen, Getränke und Flüssigkeiten aller Art 
  3. Helme, Masken, Vermummungen (ausgenommen hiervon sind handelsüblicher Mundschutz als Hygienemaßnahme) 
  4. Schuss-, Hieb-, Stich- und sonstige Waffen aller Art 
  5. Sägen, Äxte, Beile und vergleichbares Werkzeug 
  6. Feuerwerkskörper, Wunderkerzen, Sternwerfer und sonstige pyrotechnische Gegenstände aller Art (u.a. Bengalische Feuer) 
  7. Stühle-, Sitzmöbel und Sitzgelegenheiten (z.B. Styroporwürfel) 
  8. AUFZEICHNUNGSGERÄTE: professionelles Ton-, Foto- und Videoequipment ist untersagt 
  9. Notebooks, Tablets, Computer 
  10. Laserpointer 
  11. Sperrige Gegenstände aller Art, z.B. Leitern, Stühle, Fahnenstangen, Regenschirme, Camping-Equipment, Selfie-Sticks 
  12. Drogen und illegale Substanzen jeglicher Art 
  13. Glasflaschen, Gasflaschen, Deospray, Haarspray 
  14. Trommeln, Vuvuzelas und sonstige mechanische oder elektronische Geräte zur Lärmerzeugung 
  15. Nietengürtel, Ketten, Ketten an Brieftaschen, Halsbänder 
  16. Inline Skates, Rollschuhe, Skateboards 
  17. Fahrräder, Kinderwägen 
  18. Texte, Bilder und sonstige Materialien mit diskriminierendem, menschenverachtendem, obszönem, pornographischem und/oder rassistischem Inhalt, oder die das Persönlichkeitsrecht Dritter verletzende Hintergründe erkennen lassen. 

 

VERBOT DER GEFÄHRDUNG ANDERER BESUCHER*INNEN

Jede Gefährdung anderer Besucher*innen – insbesondere durch “Crowd-Surfen”, „Circle of death“, „Pogo-Tanzen“ oder durch Abbrennen von Feuerwerkskörpern (u.a. Bengalische Feuer) – ist strengstens untersagt und führt zum Ausschluss von der Veranstaltung. 

IF YOU SEE SOMETHING SAY SOMETHING

Wir bitten euch um erhöhte Aufmerksamkeit und Wachsamkeit. Bei Verdachtsmomenten verständigt bitte umgehend den Ordnungsdienst oder die Polizei. 

Illustration mit der Aufforderung "If you see something, say something"

NOTFÄLLE UND FEUER

Bei allen medizinischen und sonstigen Notfällen sowie beim Feststellen von Bränden informiert bitte umgehend das Ordnungspersonal in eurer Nähe, sie sind per Funk mit unseren Leitstellen vernetzt und können euch am schnellsten Hilfe organisieren. Wenn sich kein Ordnungspersonal in der Nähe befindet, ruft bitte direkt 110 oder 112 an!

INFORMATIONEN

Wir informieren in folgenden Medien auch über Wetterentwicklungen und gegebenenfalls einzuleitende Notfallmaßnahmen: 

  • BASE! Festival App (wir halten euch über den release der App auf dem Laufenden) 
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